Reisen

Pfefferspray im Flugzeug und Fluggepäck

Pfefferspray gehört weder am Körper noch ins Handgepäck noch ins Aufgabegepäck – IATA und EU-Luftsicherheit sind hier eindeutig restriktiv.

Darf Pfefferspray ins Flugzeug? Für die Beförderung von handlungsunfähig machenden Abwehrmitteln wie Pfefferspray ist die Antwort eindeutig restriktiv: weder am Körper noch im Handgepäck noch im Aufgabegepäck.

Pfefferspray gehört nicht ins Reisegepäck

Nach den aktuellen IATA-Vorgaben für Passagiere (Dangerous Goods Guidance for Passengers) sind handlungsunfähig machende Abwehrmittel wie Mace oder Pepper Spray weder am Körper noch im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck zulässig. Die Unterscheidung „klein genug“ oder „nur für Tiere“ ersetzt diese Einordnung nicht automatisch.

Auch die EU-Luftsicherheitsregeln in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 führen in Attachment 4-C unter den verbotenen Gegenständen ausdrücklich pepper sprays, capsicum sprays und animal repellent sprays. Damit ist die Flugbeförderung klar von der Frage zu trennen, welche nationalen Bodenregeln in einem Reiseland gelten.

Handgepäck

Pfefferspray und vergleichbare Abwehrsprays sind im Handgepäck nicht zulässig. Kontrollen am Flughafen und die Listen verbotener Gegenstände zielen gerade auf solche Mittel. Wer unsicher ist, sollte vor Abflug die Informationen von Airline und Flughafen lesen – ohne zu erwarten, dass daraus eine allgemeine Mitnahmeerlaubnis entsteht.

Aufgabegepäck

Ebenso gilt: Nicht behaupten, man könne das Spray „einfach in den Koffer“ legen. IATA untersagt solche Abwehrsprays auch im aufgegebenen Gepäck (Checked Baggage). Aufgabegepäck ist hier keine Ausweichlösung.

Vor dem Flug

Fluggäste sollen zusätzlich aktuelle Informationen von Airline und Flughafen prüfen. Das ändert nicht die oben dargestellte grundsätzliche Einordnung nach IATA und EU-Luftsicherheit. Praktische Einordnung zum Thema Gepäck insgesamt: Pfefferspray im Gepäck. Ergänzender Überblick: Your Europe – Luggage restrictions.

Ausland und Zielort

Auch wenn ein Produkt am Reiseziel möglicherweise erhältlich ist, ist das eine andere Frage als die Beförderung im Flugzeug. Länderinformationen helfen bei der Reiseplanung am Boden – etwa Europa oder einzelne Länderartikel – ersetzen aber nicht die Flugverbote.

Häufige Fragen

Darf Pfefferspray ins Handgepäck?

Nein. Nach den IATA-Passagierhinweisen sind handlungsunfähig machende Abwehrmittel wie Mace oder Pepper Spray im Carry-on (Handgepäck) nicht zulässig. Auch EU-Luftsicherheitsregeln führen Pfeffer-, Capsicum- und Tierabwehrsprays unter verbotenen Gegenständen.

Darf Pfefferspray ins Aufgabegepäck?

Nein. Dieselbe IATA-Einordnung gilt auch für Checked Baggage (aufgegebenes Gepäck). Die Idee „dann einfach in den Koffer“ ist für solche Abwehrsprays nicht zutreffend.

Darf ich Pfefferspray am Körper tragen?

Nein. Die IATA-Hinweise verbieten solche Disabling Devices auch am Körper (on the person), zusätzlich zu Handgepäck und Aufgabegepäck.

Gilt eine kleine Spraydose als Ausnahme?

Eine pauschale Ausnahme nur wegen geringer Größe ergibt sich aus den genannten Luftfahrtquellen nicht. Maßgeblich bleiben die Einstufung als Abwehrspray und die Regeln von Airline und Flughafen – ohne die grundsätzliche Verbotsrichtung umzukehren.

Was mache ich, wenn ich unsicher bin?

Vor dem Flug aktuelle Informationen von Airline und Flughafen prüfen und im Zweifel auf die Mitnahme verzichten. Ergänzend: Gepäck und Your Europe – Luggage restrictions.

Ist die Rechtslage am Urlaubsort dieselbe Frage wie die Flugbeförderung?

Nein. Ob ein Produkt am Zielort erhältlich oder dort anders geregelt ist, ist eine andere Frage als die Beförderung im Flugzeug. Die Flugregeln bleiben davon unabhängig.

Quellen