Quellenrichtlinie
Kurzantwort: Diese Richtlinie legt fest, wie Quellen gesucht, auf Eignung geprüft, Aussagen zugeordnet, gewichtet, zitiert und bei Änderungen erneut bewertet werden.
Die allgemeine Seite Quellenübersicht stellt Quellentypen vor. Diese Richtlinie geht weiter: Sie definiert die Prüfschritte für die redaktionelle Verwendung. Sie ergänzt den dreizehnstufigen Rechercheprozess und gilt für neue sowie grundlegend überarbeitete Inhalte.
Ausgangspunkt ist die konkrete Behauptung
Quellen werden nicht gesammelt, um einen Text lediglich seriös wirken zu lassen. Jede tragende Tatsachenbehauptung benötigt eine passende Grundlage. Vor der Suche wird geklärt, welche Art von Aussage vorliegt: Rechtslage, gesundheitlicher Befund, technische Eigenschaft, Herstellerbehauptung, Testergebnis oder redaktionelle Bewertung. Erst danach lässt sich die Eignung einer Quelle beurteilen.
Auswahl und Priorität
Geeignete Primärquellen haben grundsätzlich Vorrang, sofern sie zugänglich, aktuell und für die Frage verständlich auswertbar sind. Dazu können Normtexte, amtliche Originalveröffentlichungen, Originalstudien und technische Originalunterlagen gehören. Sekundärquellen werden genutzt, um einzuordnen, zusammenzufassen oder mehrere Primärbefunde zu bewerten. Reichweite, Suchmaschinenplatzierung und häufige Wiederholung sind keine eigenständigen Qualitätskriterien.
Prüfkriterien für jede Quelle
- Wer ist für den Inhalt verantwortlich?
- Wann wurde er veröffentlicht oder aktualisiert?
- Welchem Zweck dient die Veröffentlichung?
- Für welchen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Bereich gilt sie?
- Welche Methode oder Datengrundlage wird genannt?
- Welche Interessen oder Abhängigkeiten sind erkennbar?
- Trägt die Quelle genau die beabsichtigte Aussage?
Fehlt eine wichtige Information, wird die Quelle entsprechend vorsichtiger gewichtet oder durch besser geeignete Belege ergänzt.
Besondere Regeln für Recht und Gesundheit
Bei rechtlichen Themen wird zwischen Normtext, Verwaltungshinweis, Rechtsprechung und redaktioneller Auslegung unterschieden. Rechtsstände und Zuständigkeiten werden beachtet. Bei gesundheitlichen Themen zählen Studiendesign, Expositionsweg, untersuchte Gruppe und fachliche Einordnung. Einzelstudien werden nicht ohne Kontext verallgemeinert. Die Bereiche Recht und Gesundheit enthalten allgemeine Informationen, keine Einzelfallberatung.
Hersteller, Tests und Vergleiche
Herstellerunterlagen können verlässliche Angaben zur bezeichneten Variante enthalten und zugleich einem Verkaufsinteresse dienen. Deshalb wird „laut Hersteller“ verwendet, wenn keine weitergehende Bestätigung vorliegt. Ein dokumentierter Test wird nach Aufbau, Bedingungen und Messgrößen bewertet. Ein Vergleich muss gemeinsame Kriterien nutzen. Weiterführend gelten Testmethodik, Tests richtig lesen und Testtransparenz.
Zitate, Links und Wiedergabe
Zitate werden sparsam und im Sinnzusammenhang verwendet. Paraphrasen dürfen die Reichweite der Vorlage nicht erweitern. Links sollen möglichst auf die ursprüngliche und stabile Fundstelle führen. Ist nur eine archivierte oder sekundäre Fundstelle verfügbar, wird dies bei wesentlichen Aussagen berücksichtigt. Ein Link ist keine Entlastung von der Pflicht, die Quelle tatsächlich zu lesen.
CMS-Erfassung und erneute Prüfung
Die Quellen-Datenbank im CMS unterstützt strukturierte Zuordnung und Wiederauffindbarkeit. Sie bewertet Quellen nicht automatisch und enthält keine hier behauptete feste Anzahl. Wenn eine Quelle verschwindet, sich wesentlich ändert oder durch eine belastbarere Grundlage ersetzt wird, kann der zugehörige Beitrag erneut geprüft werden. Konkrete Hinweise nimmt der Kontakt entgegen.
Vertiefende Einordnung zu der Quellenrichtlinie
Bei der Quellenrichtlinie ist die Trennung von gesichertem Befund, plausibler Einordnung und offener Frage besonders wichtig. Zum Schwerpunkt Behauptungsbezug nennen wir deshalb, worauf eine Aussage beruht und wo ihre Reichweite endet. Eine verständliche Formulierung darf Unsicherheit nicht verdecken. Wenn Unterlagen einander widersprechen, wird der Widerspruch nicht durch eine scheinbar eindeutige Aussage ersetzt, sondern inhaltlich geprüft und für Leserinnen und Leser nachvollziehbar eingeordnet.
Für der Quellenrichtlinie gilt außerdem: Aktualität und Genauigkeit sind verschiedene Qualitätsmerkmale. Eine neue Veröffentlichung ist nicht automatisch belastbarer als eine ältere Primärquelle. Beim Thema Primär- und Sekundärquellen prüfen wir daher Datum, Urheber, Zweck, Geltungsbereich und mögliche Änderungen. Wo eine zeitabhängige Aussage vorliegt, soll der Text erkennen lassen, auf welchen Stand sie sich bezieht und welche Stelle für eine aktuelle Entscheidung maßgeblich ist.
Lesbarkeit gehört bei der Quellenrichtlinie zur Sorgfalt, ersetzt aber keine Präzision. Fachbegriffe zu Prüfkriterien werden erklärt, ohne ihren Sinn zu verändern. Verkürzungen dürfen weder Risiken dramatisieren noch Sicherheit versprechen. Entscheidend ist, dass Leserinnen und Leser zwischen Information, Orientierung und einer Entscheidung im Einzelfall unterscheiden können. Für persönliche rechtliche oder gesundheitliche Fragen bleiben dafür qualifizierte Stellen und individuelle Beratung zuständig.
Auch wirtschaftliche Interessen werden bei der Quellenrichtlinie mitgedacht. Angaben zu Zitationspraxis können von Herstellern, Händlern, Behörden, Fachmedien oder anderen Beteiligten stammen und jeweils einen anderen Zweck verfolgen. Herkunft und Aussageart werden deshalb nicht vermischt. Eine Herstellerangabe bleibt eine Herstellerangabe; sie wird erst dann als Testergebnis bezeichnet, wenn eine nachvollziehbare Prüfung mit offengelegtem Vorgehen tatsächlich stattgefunden hat.
Nachvollziehbarkeit bedeutet bei der Quellenrichtlinie nicht, jeden Arbeitsschritt mit unnötiger Fachsprache zu überladen. Zum Bereich Quellenpflege im CMS sollen vielmehr die entscheidenden Grundlagen auffindbar sein: Was wurde geprüft, welche Quelle trägt die Kernaussage, welche Einschränkung ist relevant und was folgt gerade nicht daraus? Diese Fragen helfen, Inhalte kritisch zu lesen und eine Aussage angemessen zu gewichten.
Fehlerfreiheit kann auch bei sorgfältiger Arbeit nicht versprochen werden. Für der Quellenrichtlinie ist deshalb ein klarer Umgang mit Hinweisen zu Behauptungsbezug unverzichtbar. Konkrete Einwände werden anhand der betreffenden Passage und verfügbarer Belege geprüft. Bestätigt sich ein Fehler, wird der Inhalt sachlich korrigiert. Nicht jede sprachliche Präferenz ist eine sachliche Korrektur, doch jede überprüfbare Tatsachenfrage verdient eine nachvollziehbare Prüfung.
Die redaktionelle Einordnung zu der Quellenrichtlinie richtet sich am Nutzen für die Lesenden aus. Beim Schwerpunkt Primär- und Sekundärquellen bevorzugen wir konkrete Kriterien gegenüber pauschalen Wertungen. Eigenschaften können je nach Anwendung unterschiedlich bedeutsam sein; ein einzelner Messwert oder Werbesatz erlaubt daher selten ein Gesamturteil. Vergleiche müssen erkennen lassen, welche Merkmale tatsächlich gegenübergestellt wurden und welche Aspekte außerhalb der Betrachtung liegen.
Verweise innerhalb des Angebots sollen bei der Quellenrichtlinie den Zusammenhang erklären, nicht eine Aussage künstlich wichtiger erscheinen lassen. Wer sich zu Prüfkriterien vertieft informieren möchte, soll von einer allgemeinen Einordnung zu Methodik, Quellen und passenden Fachbereichen gelangen können. Links ersetzen dabei keinen Beleg. Maßgeblich bleibt, ob die verknüpfte Information die konkrete Aussage trägt und in ihrem ursprünglichen Kontext richtig wiedergegeben wird.
Bei der Quellenrichtlinie ist die Trennung von gesichertem Befund, plausibler Einordnung und offener Frage besonders wichtig. Zum Schwerpunkt Zitationspraxis nennen wir deshalb, worauf eine Aussage beruht und wo ihre Reichweite endet. Eine verständliche Formulierung darf Unsicherheit nicht verdecken. Wenn Unterlagen einander widersprechen, wird der Widerspruch nicht durch eine scheinbar eindeutige Aussage ersetzt, sondern inhaltlich geprüft und für Leserinnen und Leser nachvollziehbar eingeordnet.
Hinweis: Keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung.