Korrekturrichtlinie
Kurzantwort: Die Richtlinie beschreibt zehn Schritte, mit denen wir konkrete Fehlerhinweise einordnen, belegen, priorisieren, korrigieren und nachkontrollieren.
Die Übersicht zu Korrekturen und Aktualisierungen erklärt, wann von Korrektur oder Aktualisierung gesprochen wird. Diese Richtlinie legt den internen Prüfweg genauer fest. Sie schafft keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung, stellt aber sicher, dass überprüfbare Hinweise nach sachlichen Kriterien behandelt werden.
Das Korrekturverfahren in zehn Schritten
- Eingang erfassen: URL, Passage, Hinweis und erreichbare Belege werden zugeordnet.
- Zuständigkeit klären: Wir prüfen, ob der Hinweis einen redaktionellen Inhalt oder ein technisches Problem betrifft.
- Art bestimmen: Tatsachenfehler, missverständliche Formulierung, veraltete Angabe und Meinungsunterschied werden getrennt.
- Auswirkung bewerten: Mögliche Folgen für Sicherheit, Recht, Gesundheit und Kaufentscheidungen bestimmen die Priorität.
- Ursprungsgrundlage prüfen: Die bei Veröffentlichung verwendete Quelle und der damalige Stand werden nachvollzogen.
- Neue Belege prüfen: Eingereichte und zusätzlich recherchierte Unterlagen werden nach der Quellenrichtlinie gewichtet.
- Entscheidung dokumentieren: Es wird festgelegt, ob korrigiert, aktualisiert, präzisiert oder nicht geändert wird.
- Änderung umsetzen: Die betroffene Passage und gegebenenfalls abhängige Aussagen werden angepasst.
- Nachkontrolle durchführen: Links, Begriffe, Kontext und mögliche Folgewirkungen werden erneut geprüft.
- Datum pflegen: Ein Aktualisierungsdatum wird nur gesetzt, wenn es eine reale redaktionelle Aktualisierung abbildet.
Priorisierung nach möglicher Wirkung
Nicht jeder Hinweis hat dieselbe Dringlichkeit. Aussagen, die ein gefährliches Missverständnis fördern könnten, werden vorrangig geprüft. Das gilt besonders für rechtliche Grenzen, gesundheitliche Risiken, Notfallinformationen und wesentliche Produkteigenschaften. Defekte Links oder kleinere sprachliche Unklarheiten bleiben relevant, können aber nach ihrer Auswirkung eingeordnet werden.
Belegstandard und Gegenprüfung
Eine Behauptung wird nicht allein deshalb geändert, weil sie bestimmt vorgetragen wird. Entscheidend sind überprüfbare Belege und deren Passung zur konkreten Aussage. Bei widersprüchlichen Quellen suchen wir nach Ursprung, Datum, Zuständigkeit und Geltungsbereich. Das Vorgehen folgt den redaktionellen Richtlinien.
Umfang einer Berichtigung
Die Korrektur soll den Fehler vollständig beheben, ohne den übrigen Inhalt unnötig umzuschreiben. Hat die falsche Angabe weitere Schlussfolgerungen beeinflusst, werden auch diese geprüft. Eine reine Tippfehlerkorrektur ist anders zu behandeln als eine inhaltliche Änderung. Es wird kein rückwirkendes oder erfundenes Changelog angelegt.
Meldung und Rückfragen
Hinweise können mit der konkreten Fundstelle über den Kontakt übermittelt werden. Bei fehlenden Angaben kann eine Rückfrage nötig sein. Eine persönliche Rechts- oder Gesundheitsberatung, eine verbindliche Stellungnahme zu privaten Streitfällen oder eine garantierte Antwortzeit ist nicht Bestandteil des Verfahrens.
Abgrenzung zur laufenden Aktualisierung
Eine Korrektur setzt einen Fehler oder eine relevante Irreführung voraus. Eine Aktualisierung kann dagegen nötig sein, weil sich die tatsächliche Grundlage nach Veröffentlichung geändert hat. Diese Unterscheidung hilft, frühere Inhalte fair einzuordnen und dennoch den aktuellen Stand bereitzustellen.
Vertiefende Einordnung zu der Korrekturrichtlinie
Bei der Korrekturrichtlinie ist die Trennung von gesichertem Befund, plausibler Einordnung und offener Frage besonders wichtig. Zum Schwerpunkt zehn Prüfschritte nennen wir deshalb, worauf eine Aussage beruht und wo ihre Reichweite endet. Eine verständliche Formulierung darf Unsicherheit nicht verdecken. Wenn Unterlagen einander widersprechen, wird der Widerspruch nicht durch eine scheinbar eindeutige Aussage ersetzt, sondern inhaltlich geprüft und für Leserinnen und Leser nachvollziehbar eingeordnet.
Für der Korrekturrichtlinie gilt außerdem: Aktualität und Genauigkeit sind verschiedene Qualitätsmerkmale. Eine neue Veröffentlichung ist nicht automatisch belastbarer als eine ältere Primärquelle. Beim Thema Priorisierung prüfen wir daher Datum, Urheber, Zweck, Geltungsbereich und mögliche Änderungen. Wo eine zeitabhängige Aussage vorliegt, soll der Text erkennen lassen, auf welchen Stand sie sich bezieht und welche Stelle für eine aktuelle Entscheidung maßgeblich ist.
Lesbarkeit gehört bei der Korrekturrichtlinie zur Sorgfalt, ersetzt aber keine Präzision. Fachbegriffe zu Belegstandard werden erklärt, ohne ihren Sinn zu verändern. Verkürzungen dürfen weder Risiken dramatisieren noch Sicherheit versprechen. Entscheidend ist, dass Leserinnen und Leser zwischen Information, Orientierung und einer Entscheidung im Einzelfall unterscheiden können. Für persönliche rechtliche oder gesundheitliche Fragen bleiben dafür qualifizierte Stellen und individuelle Beratung zuständig.
Auch wirtschaftliche Interessen werden bei der Korrekturrichtlinie mitgedacht. Angaben zu Folgekorrekturen können von Herstellern, Händlern, Behörden, Fachmedien oder anderen Beteiligten stammen und jeweils einen anderen Zweck verfolgen. Herkunft und Aussageart werden deshalb nicht vermischt. Eine Herstellerangabe bleibt eine Herstellerangabe; sie wird erst dann als Testergebnis bezeichnet, wenn eine nachvollziehbare Prüfung mit offengelegtem Vorgehen tatsächlich stattgefunden hat.
Nachvollziehbarkeit bedeutet bei der Korrekturrichtlinie nicht, jeden Arbeitsschritt mit unnötiger Fachsprache zu überladen. Zum Bereich Abgrenzung zur Aktualisierung sollen vielmehr die entscheidenden Grundlagen auffindbar sein: Was wurde geprüft, welche Quelle trägt die Kernaussage, welche Einschränkung ist relevant und was folgt gerade nicht daraus? Diese Fragen helfen, Inhalte kritisch zu lesen und eine Aussage angemessen zu gewichten.
Fehlerfreiheit kann auch bei sorgfältiger Arbeit nicht versprochen werden. Für der Korrekturrichtlinie ist deshalb ein klarer Umgang mit Hinweisen zu zehn Prüfschritte unverzichtbar. Konkrete Einwände werden anhand der betreffenden Passage und verfügbarer Belege geprüft. Bestätigt sich ein Fehler, wird der Inhalt sachlich korrigiert. Nicht jede sprachliche Präferenz ist eine sachliche Korrektur, doch jede überprüfbare Tatsachenfrage verdient eine nachvollziehbare Prüfung.
Die redaktionelle Einordnung zu der Korrekturrichtlinie richtet sich am Nutzen für die Lesenden aus. Beim Schwerpunkt Priorisierung bevorzugen wir konkrete Kriterien gegenüber pauschalen Wertungen. Eigenschaften können je nach Anwendung unterschiedlich bedeutsam sein; ein einzelner Messwert oder Werbesatz erlaubt daher selten ein Gesamturteil. Vergleiche müssen erkennen lassen, welche Merkmale tatsächlich gegenübergestellt wurden und welche Aspekte außerhalb der Betrachtung liegen.
Hinweis: Keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung.