Recht

Pfefferspray im Stadion: Darf man es mitnehmen?

Sportveranstaltungen fallen ausdrücklich unter § 42 WaffG. Waffen im Sinne des Waffengesetzes dürfen dort grundsätzlich nicht geführt werden. Zusätzlich gelten die Stadionordnung und das Hausrecht des jeweiligen Betreibers.

Deshalb sollte Pfefferspray beziehungsweise Tierabwehrspray niemals ohne Prüfung der konkreten Stadionordnung mitgenommen werden.

Warum gelten im Stadion besondere Regeln?

Ein Fußball- oder anderes Sportstadion verbindet mehrere rechtliche Ebenen:

Waffenrecht

Hausrecht

Stadionordnung

Einlasskontrollen

und gegebenenfalls weitere behördliche Auflagen.

Was sagt das Waffengesetz?

§ 42 WaffG nennt Sportveranstaltungen ausdrücklich.

Teilnehmer dürfen dort grundsätzlich keine Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 WaffG führen.

Bei Tierabwehrspray ist daher zunächst wieder die konkrete rechtliche Einstufung entscheidend.

Warum reicht das Waffenrecht nicht aus?

Selbst wenn ein Tierabwehrspray außerhalb des Waffengesetzes liegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Stadionbetreiber es zulassen muss.

Über die Stadionordnung können zusätzliche Gegenstände verboten werden.

Dazu können insbesondere Reizstoffe, Spraydosen oder andere als gefährlich eingestufte Gegenstände gehören.

Was sollte man vor dem Stadionbesuch tun?

Vor dem Besuch sollte die aktuelle Stadionordnung des konkreten Stadions beziehungsweise Veranstalters geprüft werden.

Nicht auf allgemeine Aussagen im Internet verlassen.

Häufig gestellte Fragen

Darf Tierabwehrspray ins Fußballstadion?

Nicht pauschal beantworten. Neben § 42 WaffG ist die konkrete Stadionordnung entscheidend.

Gilt § 42 WaffG bei Fußballspielen?

Ja. Sportveranstaltungen werden ausdrücklich genannt.

Kann der Verein Tierabwehrspray verbieten?

Über Stadion- und Zutrittsregeln können Gegenstände untersagt werden, selbst wenn ihr Besitz außerhalb des Stadions grundsätzlich zulässig ist.

Was passiert bei der Einlasskontrolle?

Die Konsequenzen richten sich nach der Stadionordnung und der konkreten Situation; der Zutritt kann bei Verstößen insbesondere verweigert werden.

Fazit

Bei Pfefferspray im Stadion gilt:

Waffenrecht prüfen + Stadionordnung prüfen.

Die Aussage „Tierabwehrspray ist legal, also darf es mit ins Stadion“ ist keine sichere Schlussfolgerung.

Quellen