Recht

Pfefferspray & Notwehr: Wann ist der Einsatz erlaubt?

Pfefferspray darf nicht beliebig gegen Menschen eingesetzt werden. Befindet sich eine Person jedoch in einer Notwehrlage, kann auch eine Abwehrhandlung mit Pfefferspray rechtlich gerechtfertigt sein.

Nach § 32 StGB setzt Notwehr einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff voraus. Die Verteidigung muss erforderlich und geboten sein.

Ob der Einsatz eines Pfeffersprays diese Voraussetzungen erfüllt, hängt immer von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

Für Notwehr sind insbesondere vier Fragen wichtig:

Liegt ein Angriff vor?

Ist dieser Angriff gegenwärtig?

Ist der Angriff rechtswidrig?

Ist die konkrete Verteidigung erforderlich und geboten?

Erst wenn diese Voraussetzungen betrachtet wurden, lässt sich beurteilen, ob eine Abwehrhandlung durch Notwehr gerechtfertigt sein kann.

Was sagt § 32 StGB?

§ 32 Strafgesetzbuch bildet die zentrale gesetzliche Grundlage der Notwehr.

Danach handelt nicht rechtswidrig, wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist.

Notwehr bezeichnet eine erforderliche Verteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden.

Daraus ergeben sich mehrere Voraussetzungen.

Was ist ein Angriff?

Unter einem Angriff wird im Notwehrrecht grundsätzlich eine durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Interessen verstanden.

Dazu können beispielsweise Angriffe auf:

  • Leben
  • körperliche Unversehrtheit
  • Freiheit
  • Eigentum

gehören.

Nicht jede unangenehme Situation ist deshalb automatisch eine Notwehrlage.

Wann ist ein Angriff gegenwärtig?

Der Angriff muss gegenwärtig sein.

Vereinfacht bedeutet das:

Der Angriff steht unmittelbar bevor, hat bereits begonnen oder dauert noch an.

Das ist für den Einsatz eines Abwehrmittels besonders wichtig.

Ist der Angriff vollständig beendet, kann eine nachträgliche Handlung zur Bestrafung oder Vergeltung grundsätzlich nicht einfach auf § 32 StGB gestützt werden.

Notwehr dient der Abwehr – nicht der Rache.

Was bedeutet „rechtswidriger Angriff“?

Der Angriff muss außerdem rechtswidrig sein.

Eine Person muss einen rechtswidrigen Angriff grundsätzlich nicht hinnehmen.

Ob ein Angriff tatsächlich rechtswidrig ist, kann im konkreten Fall jedoch juristisch komplizierter sein, als eine Situation zunächst erscheint.

Deshalb sind starre Internetregeln wie:

„Wenn jemand X macht, darf man immer Y tun“

für eine seriöse Beurteilung ungeeignet.

Was bedeutet „erforderliche Verteidigung“?

Die Verteidigung muss zur Abwehr des Angriffs geeignet sein und erforderlich sein.

Dabei kommt es auf die konkrete Situation an.

Bei mehreren gleich wirksamen Verteidigungsmöglichkeiten kann insbesondere relevant werden, welches Mittel den Angreifer weniger beeinträchtigt.

Das bedeutet aber nicht, dass eine angegriffene Person in einer akuten Gefahrensituation mathematisch sämtliche theoretischen Alternativen durchrechnen muss.

Entscheidend bleibt die konkrete Lage.

Muss ich einen Angreifer vorher warnen?

Eine allgemeine gesetzliche Regel:

„Vor dem Einsatz von Pfefferspray muss immer zuerst gewarnt werden“

existiert so nicht.

Ob eine Warnung möglich oder im Rahmen der Erforderlichkeit relevant ist, hängt von der konkreten Situation ab.

Bei einem unmittelbar bevorstehenden schweren Angriff können völlig andere Voraussetzungen bestehen als bei einer Situation, in der noch ausreichend Zeit und Abstand vorhanden sind.

Muss ich zuerst weglaufen?

Auch die häufige Behauptung:

„In Deutschland muss man vor einem Angreifer immer zuerst fliehen“

ist keine zutreffende allgemeine Beschreibung des § 32 StGB.

Das Gesetz verlangt eine erforderliche und gebotene Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.

Ob und welche Möglichkeiten in einer konkreten Situation bestanden, kann dennoch für die rechtliche Bewertung relevant werden.

Darf Pfefferspray bei einem körperlichen Angriff eingesetzt werden?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Ein unmittelbar bevorstehender oder bereits stattfindender körperlicher Angriff kann grundsätzlich eine Notwehrlage begründen.

Ob gerade der Einsatz von Pfefferspray erforderlich und geboten war, hängt jedoch unter anderem von Art, Intensität und Verlauf des Angriffs sowie den konkreten Handlungsmöglichkeiten ab.

Deshalb wäre eine Aussage wie:

„Bei jedem Schlag darf automatisch Pfefferspray eingesetzt werden“

unseriös.

Was gilt bei mehreren Angreifern?

Auch hier gelten die allgemeinen Voraussetzungen des § 32 StGB.

Die Anzahl der Angreifer kann für die tatsächliche Gefährlichkeit einer Situation und die verfügbaren Verteidigungsmöglichkeiten von erheblicher Bedeutung sein.

Eine pauschale Freigabe für ein bestimmtes Abwehrmittel ergibt sich daraus jedoch nicht.

Darf ich Pfefferspray einsetzen, wenn ich nur beleidigt werde?

Eine Beleidigung kann zwar ein rechtswidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut sein.

Daraus folgt jedoch keineswegs automatisch, dass der Einsatz eines körperlich wirkenden Abwehrmittels erforderlich und geboten wäre.

Gerade hier zeigt sich, warum Notwehr nicht nach dem Schema:

Angriff vorhanden = jedes Verteidigungsmittel erlaubt

funktioniert.

Was gilt bei einer bloßen Bedrohung?

Auch eine Bedrohungssituation muss anhand ihrer konkreten Umstände beurteilt werden.

Entscheidend kann insbesondere sein, ob tatsächlich ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Eine abstrakte Befürchtung, dass irgendwann etwas passieren könnte, reicht nicht automatisch für eine gegenwärtige Notwehrlage.

Wann muss der Einsatz beendet werden?

Sobald der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist, verändert sich die rechtliche Situation entscheidend.

Wer einen fliehenden ehemaligen Angreifer aus Rache verfolgt und anschließend Pfefferspray einsetzt, kann sich nicht ohne Weiteres auf die vorherige Notwehrlage berufen.

Die Verteidigung endet grundsätzlich mit dem Angriff.

Was ist Nothilfe?

§ 32 StGB erlaubt nicht nur die Verteidigung der eigenen Person.

Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch die Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs von einem anderen.

Die Verteidigung einer anderen Person wird als Nothilfe bezeichnet.

Für sie gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen der Notwehr.

→ Nothilfe ausführlich erklärt

Was ist ein Notwehrexzess?

Das Strafgesetzbuch kennt mit § 33 StGB außerdem die Überschreitung der Notwehr.

Danach wird ein Täter nicht bestraft, wenn er die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet.

Das bedeutet nicht, dass jede Überschreitung der Notwehr automatisch entschuldigt wäre.

Die Voraussetzungen des § 33 StGB müssen tatsächlich erfüllt sein.

→ Notwehrexzess verständlich erklärt

Tierangriff ist rechtlich etwas anderes

Bei einem Angriff eines Tieres liegt nicht ohne Weiteres derselbe „rechtswidrige Angriff“ eines Menschen vor.

Bei einer gegenwärtigen Gefahr durch ein Tier kann stattdessen insbesondere § 34 StGB – der rechtfertigende Notstand – relevant sein.

Deshalb behandeln wir Tierangriffe in einem eigenen Ratgeber.

→ Tierangriff & rechtfertigender Notstand

Häufige Irrtümer

„Wenn mich jemand zuerst schlägt, darf ich alles.“

Falsch.

Auch in einer Notwehrlage muss die Verteidigung erforderlich und geboten sein.

„Ich muss grundsätzlich zuerst weglaufen.“

So pauschal falsch.

§ 32 StGB enthält keine allgemeine gesetzliche Fluchtpflicht.

„Ich muss immer erst warnen.“

Eine solche allgemeine gesetzliche Regel gibt es nicht.

Die konkrete Situation entscheidet.

„Wenn der Angreifer wegläuft, darf ich weitermachen.“

Grundsätzlich nein.

Ist der Angriff beendet, fehlt regelmäßig die für § 32 StGB erforderliche Gegenwärtigkeit.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Pfefferspray zur Selbstverteidigung einsetzen?

In einer tatsächlichen Notwehrlage kann eine Verteidigung mit Pfefferspray gerechtfertigt sein. Entscheidend sind die Voraussetzungen des § 32 StGB und die konkrete Situation.

Was ist eine Notwehrlage?

Es muss insbesondere ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen.

Muss ich zuerst weglaufen?

Eine allgemeine gesetzliche Fluchtpflicht enthält § 32 StGB nicht.

Muss ich den Angreifer warnen?

Nicht grundsätzlich. Ob eine Warnung möglich und rechtlich relevant ist, hängt von der Situation ab.

Darf ich einer anderen Person helfen?

§ 32 StGB umfasst auch die Abwehr eines Angriffs von einem anderen. Dies wird als Nothilfe bezeichnet.

Darf ich weitersprühen, wenn der Angriff beendet ist?

Eine Notwehrhandlung dient der Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs. Ist dieser beendet, kann § 32 StGB eine anschließende Vergeltung grundsätzlich nicht rechtfertigen.

Fazit

Pfefferspray ist kein Freibrief zur Gewaltanwendung.

Entscheidend für die Notwehr sind nicht Produktname oder Besitz des Sprays, sondern die tatsächliche Gefahrensituation.

Eine rechtmäßige Notwehr setzt insbesondere einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sowie eine erforderliche und gebotene Verteidigung voraus.

Deshalb sollte die Frage niemals lauten:

„Wann darf ich jemanden mit Pfefferspray besprühen?“

Sondern:

„Liegt tatsächlich eine Notwehrlage vor und ist die konkrete Verteidigung rechtlich gerechtfertigt?“

Rechtsgrundlagen

§ 32 StGB – Notwehr

§ 33 StGB – Überschreitung der Notwehr

§ 34 StGB – Rechtfertigender Notstand

Die gesetzliche Definition in § 32 StGB verlangt tatsächlich eine erforderliche Verteidigung gegen einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“; § 33 regelt separat die Überschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. Gesetze im Internet+1

Quellen