Recht

Pfefferspray aus dem Ausland bestellen: Import, Mitnahme und Rechtslage

Ein im Ausland legal verkauftes Pfefferspray ist nicht automatisch auch in Deutschland rechtlich unproblematisch.

Warum ist Importware besonders problematisch?

Pfeffersprays werden international unterschiedlich geregelt.

Ein Produkt kann in:

  • Frankreich,
  • Polen,
  • Tschechien,
  • der Schweiz,
  • Österreich,
  • den USA

eine völlig andere rechtliche Einstufung haben als in Deutschland.

Deshalb sollte niemals allein aus der Legalität im Herkunftsland auf die deutsche Rechtslage geschlossen werden.

Was bedeutet „Verbringen“?

Das Waffengesetz verwendet einen eigenen Begriff.

Eine Waffe oder Munition wird im Sinne des Gesetzes „verbracht“, wenn sie über die Grenze:

zum dortigen Verbleib

oder mit dem Ziel eines Besitzwechsels transportiert beziehungsweise transportieren gelassen wird.

Das betrifft damit beispielsweise andere Sachverhalte als eine reine Reise.

Was bedeutet „Mitnahme“?

Das Waffengesetz definiert „Mitnahme“ separat.

Eine Waffe oder Munition wird mitgenommen, wenn sie:

vorübergehend auf einer Reise

ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze gebracht wird.

Das ist beispielsweise für Reisen mit waffenrechtlich erfassten Gegenständen wichtig.

Gelten diese Vorschriften für jedes Tierabwehrspray?

Nein.

Die waffenrechtlichen Vorschriften über Verbringen und Mitnahme knüpfen an Waffen beziehungsweise Munition an.

Wenn ein konkretes Tierabwehrspray aufgrund seiner Zweckbestimmung überhaupt nicht dem Waffengesetz unterliegt, ist zunächst diese Einstufung entscheidend.

Das BKA hat in Feststellungsbescheiden ausdrücklich festgehalten, dass entsprechend bestimmte Tierabwehrsprays außerhalb des Waffengesetzes liegen können.

Vorsicht bei ausländischer Kennzeichnung

Bei einem ausländischen Produkt sollte genau geprüft werden:

  • Wie lautet die Zweckbestimmung?
  • Ist das Produkt zur Anwendung gegen Menschen bestimmt?
  • Gibt es deutsche Produktinformationen?
  • Wer ist Hersteller?
  • Wer ist der verantwortliche Wirtschaftsakteur?
  • Welche Gefahrenkennzeichnung ist vorhanden?
  • Ist die konkrete Gerätekonstruktion waffenrechtlich relevant?

Ein ausländischer Shoptext allein ist keine ausreichende Rechtsgrundlage.

USA-Importe besonders sorgfältig prüfen

Produkte aus Nicht-EU-Staaten können für andere rechtliche Rahmenbedingungen entwickelt worden sein.

Besonders Geräte mit:

  • pistolenähnlicher Bauform,
  • besonderen Abschusseinrichtungen,
  • Kartuschen,
  • Projektilen,
  • ungewöhnlichen Wirkmechanismen

sollten nicht allein aufgrund der Bezeichnung „Pepper Spray“ oder „Pepper Gun“ bestellt werden.

Das BKA veröffentlicht für verschiedene besondere Pfeffergeräte konkrete Feststellungsbescheide.

BKA-Feststellungsbescheide prüfen

Bei ungewöhnlichen Geräten ist die BKA-Datenbank besonders hilfreich.

Dort finden sich Entscheidungen zu konkreten Modellen.

Beispielsweise hat das BKA sowohl zu klassischen Reizstoffsprüh-/Tierabwehrgeräten als auch zu sogenannten Pepper Guns beziehungsweise Jet Protectors Feststellungsentscheidungen veröffentlicht.

Deshalb sollte für besondere Produkte nach Hersteller und Modell gesucht werden.

Was gilt bei Waffen?

Handelt es sich tatsächlich um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, können für das Verbringen oder die Mitnahme Erlaubnisse erforderlich sein.

Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verbringen beziehungsweise die Mitnahme von Waffen oder Munition grenzüberschreitend gesetzlichen Erlaubnisregelungen unterliegen kann.

Einfach bestellen und auf die Lieferung warten ist deshalb bei einem waffenrechtlich erfassten Gegenstand keine sinnvolle Vorgehensweise.

EU ist nicht gleich „automatisch erlaubt“

Der freie Warenverkehr innerhalb Europas bedeutet nicht, dass nationale waffenrechtliche Vorschriften bedeutungslos werden.

Für Waffen enthält das deutsche Waffenrecht eigene Regelungen zur grenzüberschreitenden Mitnahme und zum Verbringen.

Gleichzeitig können Produktvorschriften auf europäischer Ebene gelten.

Produktsicherheit bei Importware

Neben dem Waffenrecht existiert das Produktsicherheitsrecht.

Die europäische Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Wirtschaftsakteure dazu, nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitzustellen.

Bei Importen aus Drittstaaten können außerdem besondere Pflichten für Importeure entstehen.

Was bedeutet CLP?

Chemische Gemische können zusätzlich unter die europäische CLP-Verordnung fallen.

CLP regelt insbesondere:

Einstufung

Kennzeichnung

und

Verpackung

gefährlicher Stoffe und Gemische.

Deshalb sind Gefahrensymbole und Warnhinweise auf einer Spraydose nicht bloß Designbestandteile.

Onlinekauf aus einem Drittstaat

Bei einem Direktkauf außerhalb der EU sollte besonders geprüft werden:

  • Produktklassifizierung,
  • waffenrechtliche Zulässigkeit,
  • Herstellerinformationen,
  • verantwortlicher Wirtschaftsakteur,
  • Gefahrstoffkennzeichnung,
  • Produktsicherheit,
  • Versand- und Gefahrgutbedingungen.

Ein niedriger Preis sollte bei solchen Produkten kein Grund sein, rechtliche und technische Fragen zu ignorieren.

Mit Pfefferspray ins Ausland reisen

Auch die Gegenrichtung ist wichtig.

Ein in Deutschland erlaubtes Tierabwehrspray kann im Zielland:

  • erlaubnispflichtig,
  • altersbeschränkt,
  • als Waffe eingestuft
  • oder verboten

sein.

Beispielsweise stuft Österreich Pfeffersprays nach seiner offiziellen Regierungsinformation als Waffen ein und verbietet Besitz und Mitsichtragen für Personen unter 18 Jahren.

Deshalb erstellen wir für jedes wichtige Reiseland einen separaten Rechtscheck.

Häufige Irrtümer

„Wenn Amazon oder ein ausländischer Shop nach Deutschland liefert, ist das Produkt automatisch legal.“

Falsch.

Lieferbarkeit ist keine rechtliche Freigabe.

„Innerhalb der EU darf ich jedes Pfefferspray frei mitnehmen.“

Falsch.

Nationale Waffen- und Produktvorschriften können weiterhin gelten.

„Pepper Gun ist nur ein anderer Name für Pfefferspray.“

Nicht zwingend.

Gerätekonstruktionen können waffenrechtlich unterschiedlich eingestuft werden.

„Wenn Tierabwehr auf einem Shopangebot steht, reicht das.“

Darauf sollte man sich nicht verlassen.

Das konkrete Produkt und seine tatsächliche Zweckbestimmung müssen betrachtet werden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Pfefferspray aus dem Ausland bestellen?

Das hängt von der rechtlichen Einordnung und den Eigenschaften des konkreten Produkts ab.

Darf ich Tierabwehrspray aus einem EU-Land nach Deutschland bringen?

Auch hier ist zunächst die deutsche rechtliche Einordnung des konkreten Produkts entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen Verbringen und Mitnahme?

Verbringen betrifft insbesondere das grenzüberschreitende Befördern zum Verbleib beziehungsweise Besitzwechsel. Mitnahme betrifft eine vorübergehende Reise ohne Aufgabe des Besitzes.

Sollte ich eine Pepper Gun aus den USA bestellen?

Nicht ohne vorherige Prüfung der konkreten deutschen waffenrechtlichen Einstufung. Für besondere Geräte können BKA-Feststellungsbescheide existieren.

Gilt deutsches Recht auch bei einem ausländischen Onlinehändler?

Für die Einfuhr beziehungsweise Bereitstellung eines Produkts in Deutschland können deutsche und europäische Vorschriften relevant sein.

Fazit

Bei ausländischen Pfeffersprays gilt eine einfache Regel:

Nicht bestellen, bevor die konkrete Produktklassifizierung geklärt ist.

Besonders bei ungewöhnlichen Geräten ist die genaue Modellbezeichnung entscheidend.

Für eine seriöse Prüfung sollten insbesondere:

Waffengesetz

BKA-Feststellungsbescheide

Zollinformationen

und gegebenenfalls

europäische Produkt- und Gefahrstoffvorschriften

berücksichtigt werden.

Primärquellen: WaffG Anlage 1 und §§ 29–33; BKA-Feststellungsbescheide; Zoll; EU-Verordnung 2023/988; CLP-Verordnung

Für Artikel 19 ist wichtig, dass § 34 StGB ausdrücklich eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr, eine Interessenabwägung und ein angemessenes Mittel verlangt. Das Tierschutzgesetz verbietet außerdem, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Gesetze im Internet+1

Beim Import definiert das WaffG „Verbringen“ und „Mitnahme“ ausdrücklich unterschiedlich. Der Zoll weist darauf hin, dass das grenzüberschreitende Verbringen oder Mitnehmen von Waffen grundsätzlich erlaubnisrechtlich relevant sein kann. Für Tierabwehrsprays bleibt jedoch zuerst die Frage entscheidend, ob der konkrete Gegenstand überhaupt unter das WaffG fällt; das BKA hält in seinem Z-50-Bescheid ausdrücklich fest, dass Tierabwehrsprays nicht unter das Waffengesetz zu subsumieren sind. Gesetze im Internet+2Zoll+2

Für gewerbliche Import- und Marktbereitstellung kommen daneben europäische Produktsicherheitsregeln hinzu. Die GPSR enthält ausdrücklich Pflichten für Importeure, und die CLP-Verordnung harmonisiert Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische. Eur-Lex+1

Quellen